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Kiesgewinnung

Kiesabbau an den Erfurter Seen
Kiesabbau an den Erfurter Seen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen sind die Kieslager­stätten der "Erfurter Seen" als Vorrang­gebiete für den Rohstoff­abbau dargestellt.

Den rechtlichen Rahmen für den Kiesabbau selbst setzt das Bundesberggesetz. Dieses schreibt vor, dass der Kies nur abgebaut werden kann, wenn das jeweilige Unternehmen die Abbaurechte besitzt - entweder durch Bergwerkseigentum (d.h. das Kiesunternehmen hat die Rohstoff­lagerstätte käuflich erworben) oder durch Verleihung der bergbaulichen Rechte durch das Bergamt (sog. Bewilligungs­flächen).

Das Gebiet der "Erfurter Seen" ist in einzelne berg­bauliche Berechtigungs­felder aufgeteilt. Für jedes dieser Felder werden in einem bergrechtlichen Rahmen­betriebsplan die Kriterien für den Kiesabbau sowie die Ziele der Wiedernutzbar­machung und Renaturierung festgeschrieben. Mit der Aufstellung des Rahmenbetriebs­planes wird eine Umwelt­verträglichkeits­studie durchgeführt, deren Ergebnisse die Auswirkungen auf Wasser, Boden, Fauna und Flora und natürlich den Menschen in einem akzeptablen Rahmen halten soll bzw. einen Ausgleich für nicht vermeidbare Eingriffe festlegt.

Der Rahmenbetriebsplan wird untersetzt durch einzelne Hauptbetriebs­pläne, die in der Regel eine Geltungsdauer von zwei Jahren haben. Sie treffen Aussagen zur eingesetzten Abbautechnik und -technologie, zu den abzubauenden Flächen, zur Fördermenge, zu Rekultivierungs- und Renaturierungs­maßnahmen und weiteren Kriterien. Innerhalb der Geltungsdauer des jeweiligen Hauptbetriebs­planes müssen diese Festlegungen eingehalten bzw. umgesetzt werden. An diesen Hauptbetriebsplan setzen weitere an, der letzte wird als Abschluss­betriebsplan bezeichnet.

Was ist Kies?

Unsere natürlichen Kiesvorkommen sind ein Korngrößen­gemisch von Kies, Sand und Fein­anteilen; sie werden im geologischen Sprach­gebrauch als Schotter bezeichnet.

Die Kiesfraktion dieser Schotter­ablagerungen ist meistens gut gerundetes Geröll. Dieses Geröll bildet das Gerüst des Schotters, wobei die Hohlräume ganz oder teilweise mit Sand und Feinanteilen ausgefüllt sind.

Ablagerungen von natürlich gerundeten Gesteins­körnern bis zu einem Durchmesser von vier Millimetern bezeichnet man als Sand, solche mit einem Durchmesser über vier Millimeter als Kies.